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EU - Berufkraftfahrerqualifikation

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Schulische Ausbildung ...

... ist eine außerbetriebliche Ausbildung an einer Berufsfachschule im Vollzeitunterricht, mit mindestens einjähriger Dauer. Entweder als Berufsausbildung oder berufliche Erstausbildung.

An Berufsfachschulen werden die fachlichen Inhalte eines Ausbildungsberufes gelehrt und auf den Berufsabschluss vorbereitet. Ergänzend zum Unterricht wird ein betriebliches Praktika durchgeführt.

Eine abgeschlossene Ausbildung ist die Voraussetzung für einen tollen Start in die Welt der Logistik. Aber auch im Berufsleben sollte man immer am Ball bleiben und offen dafür sein, Neues zu lernen.

Wer sich weiterbildet, kann mehr Verantwortung übernehmen – und hat auch die Chance, mehr zu verdienen

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BKrFQG | Weiterbildungsübersicht 2014

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EU BKF | Berufszugang

Der Berufszugang für Lkw- und Omnibusfahrer wurde neu geregelt.

  • Berufskraftfahrer müssen parallel zum passenden Führerschein zukünftig auch noch die Hürden einer Grundqualifikation und einer turnusmäßigen Weiterbildung nehmen.
  • Die Tage, in denen junge Männer den Lkw-Führerschein machen und dann bei einer Spedition als Fahrer anheuern, sind gezählt.
  • Ab dem 10. September 2009 müssen alle Neulinge im Fuhrgewerbe zusätzlich eine so genannte Grundqualifikation vorweisen.
  • Das sieht ein neues Gesetz vor, das ohne viel Aufsehen in der Öffentlichkeit Bundestag und Bundesrat im August passierte und am 1. Oktober 2006 in Kraft trat.
  • Es regelt zusammen mit einer dazugehörigen Verordnung verbindlich die Aus- und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- und im gewerblichen Personenverkehr.



EU BKF | BKrFQG

Mit dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzt die Bundesregierung als erster Unionsstaat die Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments in nationales Recht um.

  • Hintergrund der Reaktion waren die zahlreichen schweren Lkw- und Reisebusunfälle auf Autobahnen.
  • In Brüssel sah man einen notwendigen Handlungsbedarf, um die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu erhöhen, einen insgesamt defensiveren Fahrstil zu prägen und den Kraftstoffverbrauch und damit letztendlich auch die Schadstoffbelastung der Atmosphäre europaweit zu senken.
  • Außerdem sei mit der Richtlinie auch die Hoffnung verknüpft, „bei jungen Menschen das Interesse für den Beruf des Kraftfahrers oder der Kraftfahrerin zu wecken“.


EU BKF | Aufwertung

Aufwertung der regulären Berufsausbildung. Mit dem Gesetz soll die Ausbildung zum Berufskraftfahrer gefördert werden.

  • Wer nämlich die bisher freiwillige dreijährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich absolviert, erhält automatisch auch die volle Grundqualifikation zuerkannt.
  • Aufgewertet wird die Fachausbildung auch dadurch, dass das Mindestalter für Omnibusfahrer im Inlandseinsatz auf 20 Jahre beziehungsweise auf 18 Jahre im Linienverkehr bis 50 Kilometer Umkreis herabgesetzt wurde


EU BKF | Umsetzung

Die nationalen Regelungen – Gesetz und Verordnung – orientieren sich sehr stark an der EU-Richtlinie.

  • „Es handelt sich um eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG“, verkündet Dr. Frank Albrecht vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Rahmen eines Symposiums zu dieser Thematik. Allerdings räumte Albrecht ein, dass nicht alle Optionen der EU-Richtlinie übernommen wurden.
  • Zum Beispiel sei der gesonderte Fahrerqualifizierungsnachweis in Form einer Scheckkarte vom Tisch. Stattdessen soll der Nachweis von Grundqualifikation und Weiterbildung für Inhaber deutscher Führerscheine durch den Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den EU-Führerschein im Scheckkartenformat erbracht werden.


EU BKF | Fristenregelung

Für die Startphase hat der Gesetzgeber die Frist auf bis zu sieben Jahre verlängert.

  • Deshalb müssen Lkw-Fahrer mit dem Führerscheinerwerb vor dem 10. September 2009 die Qualifizierung spätestens bis zum 9. September 2016 absolvieren.
  • Schon ein Jahr früher sind die Omnibusfahrer dran. Wenn sie bis zum 10. September 2008 den Führerschein erwerben, steht ihre erste Weiterbildung bis zum 9. September 2015 auf dem Plan.
  • Danach greift die vorgeschriebene Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren.
  • Grundsätzlich wären die Weiterbildungsnachweise jeweils schon zwei Jahre früher fällig, um die Fünf-Jahres-Frist einzuhalten.
  • Damit aber bei anstehendem Führerscheinwechsel nicht in kurzen Zeitabständen zweimal ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, hat der Gesetzgeber eine Fristverlängerung beziehungsweise auch eine Fristverkürzung für die Weiterbildung eingebaut.


EU BKF | Bußgeldvorschriften

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 5, eine Fahrt durchführt.

  • Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 2 Abs. 3 eine Fahrt anordnet oder zulässt.
  • Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden.
  • Soweit die Ordnungswidrigkeit bei einer Kontrolle des Bundesamtes für Güterverkehr festgestellt wird oder in einem Unternehmen begangen wird, das seinen Sitz im Ausland hat, ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten das Bundesamt für Güterverkehr.
  • In den übrigen Fällen ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die nach § 8 Abs. 3 bestimmte Behörde.

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Letzte Aktualisierung: 10.01.2014
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