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Wer in der Land- oder Forstwirtschaft Zugmaschinen fahren möchte, muss im Besitz der Fahrerlaubnis L oder T sein.
Das Mitführen von Anhängern ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) näher geregelt. Die Anzahl der Anhänger, ihre zulässige Gesamtmasse (zG) und ihre Ausstattung hängen von den Vorschriften der FeV wie auch der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab.
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LoF | Klasse L |
Zugmaschinen,
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die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
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wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind,
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sowie selbstfahrendeArbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
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LoF | Klasse T |
Zugmaschinen
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mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
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selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern) |
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LoF | Klasse C1 |
Mit der Fahrerlaubnis Klasse C1 dürfen nach § 6 FeV Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit mehr als 3,5, aber nicht mehr als 7,5 Tonnen zG und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz gefahren werden.
- Hinter dem Kraftfahrzeug darf ein Anhänger von maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden.
- Schwerere Anhänger erfordern die Fahrerlaubnis C1E mit der Maßgabe, dass die
zG des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der zG von Zugfahrzeug und Anhänger 12 Tonnen nicht übersteigt.
Klasse C1, C1E schließt Klasse T nicht ein!
- Gelegentlich wird angenommen, Klasse C1E schließe Klasse T ein.
- Das ist nicht der Fall; eingeschlossen ist lediglich BE - auch D1E, sofern der Inhaber ebenfalls D1 besitzt.
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LoF | Klasse C, CE |
Chancen für die berufliche Zukunft
Die Fahrerlaubnis Klasse CE findet vielseitigen Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Handwerk und in Dienstleistungsbetrieben.
- Landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe setzen große Zugmaschinen ein, da reicht der Führerschein Klasse BE, C1E nicht aus.
- Um flexibel in Betrieb und Gewerbe mitarbeiten zu können, ist der Führerschein Klasse C, CE notwendig, denn mit dem Führerschein Klasse T sind nur land- und forstwirtschaftliche Fahrten abgedeckt.
- So ist es möglich auch gewerbliche Transporte mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen durchführen, und man ist stets auf der sicheren Seite.
- Gleichzeitig ist die Klasse BE, C1E und T eingeschlossen.
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LoF | Zweckbindung |
Klasse T nur für land- und forstwirtschaftlichen Einsatz
Die Klasse T berechtigt zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, wenn diese Zugmaschinen nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für diese Zwecke eingesetzt werden.
- Anhänger dürfen, wie bereits gesagt, aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht ohne Weiteres mitgeführt werden.
- Bei Überschreitung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit oder einem Einsatz zu anderen Zwecken reicht Klasse T nicht aus.
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LoF | Arbeitsmaschinen |
Arbeitsmaschinen Klasse T
Ähnlich sieht es bei den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die in die Klasse T fallen, aus. Während jedoch die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h begrenzt ist, sind die Vorschriften über die zulässige Verwendung dieselben.
- Werden die genannten Grenzen nicht eingehalten, ist, abhängig von der zG, die Klasse B, C1 oder C erforderlich.
- Das Mitführen von Anhängern richtet sich dann nach den für die jeweilige Führerscheinklasse geltenden Grenzen
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LoF | Aushilfen |
Aushilfe mit Klasse C1
Wie sieht es aber aus, wenn ein Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse C1 als Aushilfe auf einem Bauernhof eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h und nicht mehr als 7,5 Tonnen zG fahren soll?
Ist er dazu berechtigt?
- Nach dem eindeutigen Wortlaut der FeV kann es keine Zweifel an der Zulässigkeit geben, solange die Zugmaschine solo oder mit einem Anhänger von maximal 750 kg zG geführt wird.
- Besäße er C1E, wären beim Mitführen größerer Anhänger die engen Regeln dieser Klasse zu beachten.
- Nicht umsonst ist Klasse T in CE, nicht aber in C1E
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LoF | Ausnahmen |
Ausnahme vom Mindestalter
Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom gesetzlichen Mindestalter besteht kein Rechtsanspruch. Sie liegt im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde und kann nur in Betracht gezogen werden, wenn der Bewerber einen unabweisbaren Bedarf geltend machen kann.
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Sie ist außerdem nur zulässig, wenn die körperliche und geistige, besonders die charakterliche Reife des Bewerbers ihn zum Führen von Kraftfahrzeugen der beantragten Klasse bereits geeignet erscheinen lässt.
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Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung kann unter Beschränkungen für bestimmte Wege oder Fahrzeuge bis zur Vollendung des gesetzlichen Mindestalters erfolgen. |
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LoF | Einsatzbedingungen |
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:
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Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, sowien den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende.
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Landschaftspflege, Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes.
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Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten.
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Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetrieblich Maschinenverwendung.
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Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen.
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Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden. |
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LoF | Gesamtübersicht |
LoF-Fahrzeug Bauart |
Zulassung |
Kfz-Haftpflicht |
Betriebs- Haftpflicht |
Fahrzeug- papiere |
Überwachung Überprüfung |
Mitzuführende Fahrerlaubnisklasse |
Zugmaschine >6 km/h bbH |
Ja, amtliches grünes Kennzeichen |
ja |
nein |
Zulassungs-bescheinigung mitführen |
Bis 40 km/h bbH alle 2 Jahre HU >40 km/h bbH jährlich HU, halbjährlich SP möglich |
L bis 40 km/h bbH T bis 60 km/h bbH CE mehr als 60 km/h bbH und >7,5 t zGG |
Zugmaschine £ 6 km/h bbH |
Nein, aber 6 km/h- Schild |
nein |
ja |
Nein, aber Nachweis Sperre > 6 km/h |
nein |
Nein, Mindestalter 15 Jahre |
Zulassungsfreier Anhänger bis 25 km/h |
Nein, 25 km/h-Schild und Kennzeichen eines Traktors des Betriebes |
Nein, = Versicherung des ziehenden Traktor |
ja |
Betriebserlaubnis Zuhause aufbewahren |
nein |
für jeweilige Zugmaschine, aber immer nur 25 km/h Betriebsgeschwindigkeit, auch wenn Schlepper schneller als 25 km/h |
Anhänger über 25 km/h bbH |
Ja, amtliches grünes Kennzeichen |
ja |
nein |
Zulassungs-bescheinigung für Anhänger mitführen |
Bis 40 km/h bbH alle 2 Jahre HU >40 km/h bbH jährlich HU, halbjährlich SP möglich |
siehe jeweilige Zugmaschine; bei L jedoch nur 25 km/h Betriebsgeschwindigkeit! |
Selbstfahrende Arbeitmaschine bis 20 km/h bbH |
Nein; 20 km/h-Schild und Adresse |
nein |
ja |
Betriebs- erlaubnis mitführen |
nein |
L bis 25 km/h bbH |
Selbstfahrende Arbeitsmaschine > 20 km/h bbH |
Ja, amtliches grünes Kennzeichen |
ja |
nein |
Zulassungs-bescheinigung mitführen |
Bis 40 km/h bbH alle 2 Jahre HU > 40 km/h jährlich HU, halbjährlich SP möglich |
L bis 25 km/h bbH T bis 40 km/h bbH C > 40 km/h bbH wenn > 7,5 t zGG |
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LoF | Anhänger |
Vmax 25 km/h |
Vmax 40 km/h |
Nach § 18 StVZO Abs. 2 Nr. 6
- ist Zulassungsfreiheit möglich.
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Zulassungspflichtig !
- Zulassungsbescheinigung mitführen, zusammen mit Betriebserlaubnis.
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Aber:
- Anbringen eine 25 km/h-Schildes nach § 58 erforderlich !!
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Eigenes Kennzeichen;
- grünes Kennzeichen zur Steuerbefreiung bei Anhängern im ausschließlichen lof-Betrieb möglich.
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Günstigere Versicherung |
V o l l e Haftpflichtversicherung |
Nummernschild des selben oder eines anderen Schlepper des Betriebes.
- Betriebserlaubnis, weil schneller als 6 km/h.
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Hauptuntersuchung (HU)
- seit dem 1.12.1999 nur noch alle 2 Jahre ohne zwischenzeitliche Sicherheitsprüfung (SP) unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse (zGm).
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S t e u e r b e f r e i u n g |
S t e u e r p f l i c h t |
Rechtsunsicherheit bei Fehlen des 25 km/h- Schildes,
- das nur deklaratorischen Wert hat, besonders wenn der Schlepper bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren kann.
- Fehlt das 25 km/h-Schild, ist der Anhänger rein rechtlich nicht zulassungsfrei !
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40 km/h-Schild anbringen.
- Zweileitungs-Druck-luft-Bremsanlage (seit 1.6.1989).
- EU-Führerschein mindestens T (Mindestalter
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Kurse
Aktuelle Kurstermine
Abendunterricht » 7-Tage-Kompaktkurs Grundstoff + Zusatzstoff |
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05.06.-13.06.2023 | 18:00 Uhr | Abendunterricht kompakt Grundstoff + Zusatzstoff [ Schortens ]
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10.07-18.07.2023 | 18:00 Uhr | Abendunterricht kompakt Grundstoff + Zusatzstoff [ Schortens ]
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14.08.-22.08.2023 | 18:00 Uhr | Abendunterricht kompakt Grundstoff + Zusatzstoff [ Schortens ]
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Active | Fahrschule-Ferien-Camp Freizeit, Spaß plus Führerschein |
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06.07.2023 | Sommer-Führerscheinkurs | I/2023 | Kurs 1 [ Schortens ]
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27.07.2023 | Sommer-Führerscheinkurs | II/2023 | Kurs 2 [ Schortens ]
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14.10.2023 | Herbstferien-Führerscheinkurs I/2023 [ Schortens ]
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Attraktion | Intensiv-Führerscheinkurse einfach, schnell in kleinen Gruppen |
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02.01. - 30.12.2023 | Intensiv | 5-Tage | Kl. BE » laufender Einstieg [ Schortens ]
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ADR/GGVSEB | Gefahrgutfahrer 261/5158 | 261 | 0252 |
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07.06.2023 | Aufbaukurs | Tanktransport [ Schortens ]
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07.12. + 08.12.2023 | ADR Fortbildung | Start: 08:00 Uhr [ Schortens ]
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11.12.2023 | Basiskurs | Stückguttransport [ Schortens ]
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13.12.2023 | Aufbaukurs | Tanktransport [ Schortens ]
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Boten- und Auslieferungsfahrer-in 261/5158 | 261 - 0123 |
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30.05.2023 | Pkw mit Anhänger | FFz | LaSi Auslieferungs- und Botenfahrer/-in [ Schortens ]
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03.07.2023 | Pkw mit Anhänger | FFz | LaSi Auslieferungs- und Botenfahrer/-in [ Schortens ]
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07.08.2023 | Pkw mit Anhänger | FFz | LaSi Auslieferungs- und Botenfahrer/-in [ Schortens ]
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Industriemeister Fachrichtung Kraftverkehr | IHK 261/5158 - 261 - 0149 |
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13.03.2023 | Geprüfte(r) Meister/Meisterin Kraftverkehr | IHK | Vollzeit [ Schortens ]
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Action | Express-Führerscheinkurse perfekt geplant in persönlicher Bestzeit |
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01.04.-30.10.2023 | eXpress | 7-Tage | Kl. A, A2 [ Schortens ]
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01.04.-30.10.2023 | eXpress | 7-Tage | Kl. AM, A1 [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Gewerblicher Busverkehr 261/5158 | 261 - 0123 |
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24.04.2023 | Kl. D, DE | Bus | PersonenV | M13 [ Schortens ]
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30.05.2023 | Kl. D, DE | Bus | PersonenV | M13 [ Schortens ]
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03.07.2023 | Kl. D, DE | Bus | PersonenV | M13 [ Schortens ]
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07.08.2023 | Kl. D, DE | Bus | PersonenV | M13 [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Gewerblicher Güterverkehr 261/5158 | 261 - 0123 |
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30.05.2023 | Kl. C, CE | Lkw | Güterverkehr M08 [ Schortens ]
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30.05.2023 | Kl. C1, C1E | Lkw | GüterV M12 [ Schortens ]
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03.07.2023 | Kl. C, CE | Lkw | Güterverkehr M08 [ Schortens ]
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03.07.2023 | Kl. C1, C1E | Lkw | GüterV M12 [ Schortens ]
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07.08.2023| Kl. C, CE | Lkw | Güterverkehr M08 [ Schortens ]
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07.08.2023 | Kl. C1, C1E | Lkw | GüterV M12 [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Modul | Tagesseminar 261/5158 | 261 - 0094 |
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10.06.2023| Samstag | WB | Modul 1 [ Schortens ]
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24.06.2023 | Samstag | WB | Modul 2 [ Schortens ]
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08.07.2023 | Samstag | WB | Modul 3 [ Schortens ]
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22.07.2023 | Samstag | WB | Modul 4 [ Schortens ]
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05.08.2023 | Samstag | WB | Modul 5 [ Schortens ]
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19.08.2023 | Samstag | WB | Modul 1 [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Module | Kompaktseminar 261/5158 | 261 - 0123 |
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26.06. - 30.06.2023 | Module 1-5 Kompakt | AZAV [ Schortens ]
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31.07. - 04.08.2023 | Module 1-5 Kompakt | AZAV/ISO [ Schortens ]
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04.09. - 08.09.2023 | Module 1-5 Kompakt | AZAV/ISO [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Umschulungsmaßnahme | 261 - 5158 - 261 - 0323 |
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09.01.2023 | BKF | 24 Monate (IHK) Umschulung zum Berufskraftfahrer M46 [ Schortens ]
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BKF | Beschleunigte Grundqualifikation 261/5158 | 261 - 0123 |
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30.05.2023 | BGQ | GüV + PersV Beschleunigte Grundqualifikation [ Schortens ]
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03.07.2023 | BGQ | GüV + PersV Beschleunigte Grundqualifikation [ Schortens ]
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07.08.2023 | BGQ | GüV + PersV Beschleunigte Grundqualifikation [ Schortens ]
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Logistik | Gabelstaplerfahrer | Flurförderzeuge 261/5158 | 261 - 123 |
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12.06. - 13.06.2023 | Gabelstaplerfahrer/-in [ Schortens ]
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17.07. - 18.07.2023 | Gabelstaplerfahrer/-in [ Schortens ]
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21.08. - 22.08.2023| Gabelstaplerfahrer/-in [ Schortens ]
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Logistik | Gabelstaplerfahrer | Flurförderzeuge | Intensivkurs am Wochenende |
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Wochenendschulung | Gabelstaplerfahrer/-in | Seminar am 1. und 3. Freitag + Samstag im Monat [ Schortens ]
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Logistik | Ladungssicherung | VDI 2700 Intensivschulung |
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Samtagsschulung | Ladungssicherung | Tagesseminar jeden 2. Samstag im Monat [ Schortens ]
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TQ | Anschlussfähige Teilqualifikation Personenverkehr 261/5158 | 261 - 0401 |
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30.05.2023 | Teilqualifikation TQ 03 PersV [ Schortens ]
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03.07.2023 | Teilqualifikation TQ 03 PersV [ Schortens ]
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TQ | Anschlussfähige Teilqualifikation TQ GV + PV 261/5158 | 261 - 0401 |
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30.05.2023 | Teilqualifikation TQ 01 GüV [ Schortens ]
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03.07.2023 | Teilqualifikation TQ 01 GüV [ Schortens ]
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